Allgemeine Reisebedingungen

Reisen mit ... Kultur & Kommunikation bietet für alle Interessenten und Interessentinnen Kultur- und Studienreisen an. Reiseangebote mit dem Vermerk Frauen … Kultur … Reisen …/Frauenkulturreisen sind Angebote ausschließlich für Frauen und Frauengruppen.

 

Teilnehmerzahl
Eine Reise findet statt, wenn bis Anmeldeschluss die in der Reiseankündigung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Gruppenanmeldungen sind gesonderte Absprachen möglich.
Vertragsabschluss
Die ausführlichen Reiseunterlagen erhalten Sie auf Anfrage. Sie erklären Ihre verbindliche Teilnahme mit der Rücksendung eines unterschriebenen Reisevertragsformulares bis spätestens zum genannten Anmeldeschluss. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Ihre Anmeldung unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist von Kultur & Kommunikation mündlich oder schriftlich bestätigt wird.

Leistungen
Kultur & Kommunikation plant und organisiert die Reisen. Wir kümmern uns um eine sorgfältige inhaltliche Vorbereitung, die Auswahl der Hotels, der Veranstaltungen und für die Betreuung vor Ort. Bindend sind die Reiseunterlagen und Detailprogramme, die Sie für Ihre Anmeldung erhalten. Gerade die Auswahl der kulturellen Veranstaltungen ist oft erst kurzfristig möglich, sodass für ein bestimmtes Theater-, Musik- oder Kleinkunstangebot vorab keine Garantie erteilt werden kann. Fallen noch nach Vertragsabschluss angekündigte Programmpunkte aus von Kultur & Kommunikation nicht schuldhaft verursachten Gründen aus, können wir dafür zwar nicht haften, werden uns aber um einen möglichst angemessenen Ersatz bemühen. Kultur & Kommunikation bietet außer dem Reisepreissicherungsschein keinen zusätzlichen Versicherungsschutz. Wird bei einer mehrtägigen Fahrt für alle Teilnehmer/-innen eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und ist diese im Reisepreis inbegriffen, ist dies ausdrücklich im Prospekt angegeben. Für die Kranken- und Unfallversicherung ist jede(r) Teilnehmer/-in selbst bzw. ihr persönlicher Versicherungsträger verantwortlich.

Bezahlung
Bei der Anmeldung zu einer mehrtägigen Fahrt wird mit Erhalt
Die Zusendung eines Reisepreissicherungsscheines entfällt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden ohne Übernachtung dauert und der Reisepreis 75 EUR nicht überschreitet. Der letzte Termin für die Zahlung der verbleibenden Reisekosten liegt bei mehrtägigen Reisen 30 Tage vor Reiseantritt, bei eintägigen Reisen 14 Tage vor Reiseantritt. Nach Ablauf dieses Termins hat Kultur & Kommunikation die Möglichkeit, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 5 % (bei einem Vertragsabschluss mit Kaufleuten 8 %) über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Zahlungseingang nicht bis drei Tage vor Reiseantritt erfolgt, kann Kultur & Kommunikation ohne eine weitere Mahnung oder Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

Rücktritt

Der Rücktritt von einer Reise ist jederzeit möglich.Maßgebend für die Rücktrittsbedingungen ist das Eingangsdatum einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei Kultur & Kommunikation Die Stornogebühren betragen pauschal            

 

bis     31  Tage           vor Reisebeginn  15 % des Reisepreises    
         30  bis 22 Tage  vor Reisebeginn  30 % des Reisepreises    

         21  bis 15 Tage  vor Reisebeginn  40 % des Reisepreises    

         14  bis   7 Tage  vor Reisebeginn  75 % des Reisepreises      

           6  bis   1 Tag    vor Reisebeginn  90 % des Reisepreises           

                  am  Tag    der Abreise       100 % des Reisepreises

 

Kann der durch den Rücktritt frei werdende Platz durch Kultur & Kommunikation anderweitig belegt werden, treten an die Stelle der Rücktrittspauschale lediglich die verbleibenden Kosten und eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 25 EUR (je nach Reiseumfang).


Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Jede(r) Teilnehmer/-in hat das Recht, aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen einzelne Leistungen (Museumsbesuch, Teilnahme an einer Führung oder einer anderen Veranstaltung) nicht in Anspruch zu nehmen. Teilt er/sie dies Kultur & Kommunikation bei der Anmeldung mit, bemühen wir uns, den Preis für diese Einzelleistung  abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen, für die vom jeweiligen Leistungsträger ein pauschaler Gruppenpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl berechnet wird. Wird eine Leistung ohne rechtzeitige Ankündigung (d. h. bei Vertragsabschluss) nicht in Anspruch genommen, entfällt die Möglichkeit einer Erstattung.

Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin

Ist bis zu dem im aktuellen Prospekt angekündigten Anmeldetermin die dort angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Reise nicht wie angeboten durchgeführt werden und findet daher nicht statt. Alle Interessenten, die vorab schriftlich, per Fax oder Telefon ihre ausdrückliche Absicht, an der Reise teilzunehmen, bekundet haben, werden von Kultur & Kommunikation umgehend über den Ausfall der Reise informiert. Ein Entschädigungsanspruch entsteht in diesem Fall nicht. Eventuell schon an Kultur & Kommunikation gezahltes Reisegeld wird erstattet.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Kultur & Kommunikation hat das Recht, einen Reisevertrag vor Beginn oder während der Reise zu kündigen, wenn durch unzumutbares, widerrechtliches oder vertragswidriges Verhalten der gemeinsame Aufenthalt für die Reiseleitung wie für die übrigen Teilnehmer/-innen nicht mehr möglich und ein gegenseitiges Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Kündigt die Reiseveranstalterin aus o. g. Gründen, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen, jedoch abzüglich der Leistungen, die ihr vom Leistungsträger gutgeschrieben werden.
Bei Gefährdung oder erheblicher Erschwerung der Reise durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt können sowohl die Reiseveranstalterin als auch die Reisenden den Vertrag kündigen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen sind von den Teilnehmer/-innen zu tragen, Kosten für noch nicht erbrachte Leistungen je zur Hälfte, wenn nicht der Rücktrittsgrund allein bei einer der beiden Vertragsparteien liegt und sofern der jeweilige Leistungsträger die Kosten für nicht erbrachte Leistungen nicht annuliert bzw. erstattet. Der Reiseveranstalterin bzw. ihrer Vertreterin obliegt die Pflicht, sich bei einem kompletten Abbruch der Reise im Rahmen ihrer Möglichkeiten um einen möglichst reibungslosen Rücktransport zu kümmern; die Mehrkosten des Rücktransportes tragen die Teilnehmer/-innen und Kultur & Kommunikation je zur Hälfte.

Gewährleistung/Haftung

Sind Reiseleistungen in erheblichem Maße mangelhaft, kann der/die Reisende Minderung oder Schadensersatz fordern. Auftretende Mängel müssen der jeweiligen Reiseleitung unverzüglich mitgeteilt werden, damit Kultur & Kommunikation die Gelegenheit hat, sich um die Beseitigung des Mangels zu bemühen. Ansprüche auf Entschädigung und die infolge eines Mangels entstandenen Kosten müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise in schriftlicher Form geltend gemacht werden.

Ist die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar, ist eine Kündigung jedoch erst dann zulässig, wenn die Reiseveranstalterin innerhalb einer festgelegten Frist Gelegenheit hatte, für Abhilfe zu sorgen. Wird der Vertrag gekündigt, wird der Reisepreis auf die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen zuzüglich der im Reisepreis enthaltenen Kosten für die Rückfahrt reduziert. Die Reiseveranstalterin bzw. ihre Vertreterin ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Organisation des Rücktransportes verantwortlich.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig oder durch Verschulden eines Leistungsträgers, für den die Reiseveranstalterin verantwortlich ist, verursacht wurde.
Kommt es infolge von Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder Ausfall von Reiseleistungen, wird sich Kultur & Kommunikation im Rahmen ihrer Möglichkeiten um Ersatzleistungen bemühen. Eine Haftung für Schadensersatzleistungen ist jedoch ausgeschlossen.
Kultur & Kommunikation haftet ebenso nicht für Mängel oder Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen nur vermittelt wurden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.

Datenschutz

Die für die Abwicklung der Reise notwendigen persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen werden ausschließlich bei Kultur & Kommunikation elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bleibt ausgeschlossen, es sei denn, der/die betreffende Teilnehmer/-in hat in einem konkreten Fall ausdrücklich eine Weitergabe gewünscht oder genehmigt.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so gilt dies nicht für die übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klauseln gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Detmold; Erfüllungsort für die Erbringung der einzelnen Reiseleistungen ist der jeweilige Zielort.

Detmold, 1. Juli 2011